ETHIK-KODEX DER DAGH

Erklärung zur Anwendung von Hypnotherapie im Rahmen des Coachings (Hypno-Coaching) und der Hypnotherapie (Kurzform von 2019)

Präambel:

Hypnosetherapie und Hypnotherapie sind Begriffe, die von Personen mit staatlicher Therapieerlaubnis genutzt werden. Coaches der DAGH nutzen eher Umschreibungen, wie „Anwendung von Methoden aus der modernen Hypnose und Hypnotherapie im Coaching“. Coaches vermeiden den Begriff und das Feld der Therapie und leisten nur begleitende, beratende Hilfestellung außerhalb der Therapie. Sie nutzen „Hypnose“ nur im Rahmen von Metaphern, Geschichten, Arbeit in leichter Trance an Coachinganliegen u. Ä. Coaches der DAGH nutzen niemals hypnotische Methoden im Rahmen von Therapie, wenn Sie hierzu keine staatliche Erlaubnis haben. Der Begriff Hypnose wird im Folgenden weit gefasst und meint auch Hilfestellung außerhalb der Therapie mit Methoden aus der Hypnose / Hypnotherapie und umfasst daher auch das Hypno-Coaching.

  • „Hypnosen“ oder Hypnotherapien dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Hypnotisanden durchgeführt werden und nicht ohne „aufgeklärte Zustimmung“.
  • Der Hypnotisand muss über Wesen und Zielsetzung der Hypnose aufgeklärt werden. Die Zielsetzung im Rahmen des Coachings oder der Therapie ist an den vereinbarten Auftrag gebunden (Coaching- oder Therapieziel).
  • Mit der Hypnose dürfen ausschließlich die Absichten und Interessen des Hypnotisierten verfolgt werden, wie diese im Rahmen der Auftragsklärung festgelegt wurden. Bei Forschungshypnosen heißt dies, dass der Hypnotisand mit der Forschungszielsetzung und mit dem Sinne der Absätze a) und b) ausdrücklich übereinstimmt.
  • Alle verwendeten Suggestionsinhalte müssen die Menschenwürde wahren und der Klient erarbeitet im Vorfeld mit der Fachperson, welche Inhalte und Ziele diese Suggestionen haben.
  • Es dürfen keine Unterhaltungsabsichten mit der Hypnose in Coaching oder Therapie verbunden werden, da sie in einem geschützten Rahmen zur Zielerreichung des Klienten durchgeführt wird. Showhypnosen gelten für das Hypno-Coaching und die Hypnotherapie und ihre Vertreter/innen als nicht zulässig.
  • Therapeutische Hypnosen dürfen berufs- oder gewerbsmäßig oder auch in anderen Settings nur bei Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen durchgeführt werden (Psychotherapeutengesetz, Approbationsordnung, Heilpraktikergesetz u. a.). Im Rahmen des Coachings wird niemals eine Hypno-Therapie angewandt, sondern ausschließlich – wenn vom Klienten gewünscht! – hypnotherapeutische Kommunikations- und Trancetechniken außerhalb der Heilkunde. Die Grenzen zwischen Coaching und Therapie sind für die Klienten klar zu formulieren.
  • Die Schweigepflicht und der besondere Schutz der Persönlichkeit werden zugesichert und gewahrt.
  • Räume, in denen Hypnotherapie / Hypnosen durchgeführt werden, sollen einen Rahmen bieten, der dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Coach / Therapeut und Klient / Patient angemessen ist.
  • Hypnotherapie (als Interaktion) und Hypnose (als Zustand oder Interaktion) sind freiwillige kooperative Geschehen. Sie werden in einer Interaktion verwirklicht, in der die Befähigung des Klienten, der Kontext und die Befähigung des Hypno-Coachs oder Hypnotherapeuten zusammenwirken. Eine Vorstellung von Hypnose, in der die Hypnose allein von der Befähigung des Hypnotiseurs ausgeht wird abgelehnt und nicht gefördert.
  • Eine Verbindung der Hypnose und Hypnotherapie mit “Esoterik, Okkultismus, Magie oder Zauberei” wird strikt ab. Wir kommunizieren und handeln stets so, dass erkennbar wird, dass Hypnose ein natürlicher kommunikativer Prozess ist, der von uns ausschließlich im Rahmen wissenschaftlich orientierter psychologischer Beratungs- und Therapieverfahren genutzt wird.
  • Hypnose darf nur von ausgebildeten Coaches [mindestens 150 Stunden spezielle Coaching-Weiterbildung plus mindestens 60 Stunden als Hypno-Coaching-Ausbildung] im Rahmen des Coachings genutzt werden oder von staatlich zugel. Therapeuten mit umfangreicher praktischer und klinischer Weiterbildung, wie von Ärzten oder psychologischen Psychotherapeuten oder praktisch und theoretisch umfassend geschulten Heilpraktiker/innen – eine Theorieprüfung zur Heilpraktiker/in Psychotherapie ist hierfür nicht ausreichend – (dann als Hypnotherapie) angewandt werden.  Die Ethik der DAGH ist dann eingebettet in die Berufs- oder Standesordnung und Ethik dieser Berufsgruppe(n).
  • Ärzte und psychologische Psychotherapeuten schließen sich einem akademischen Verband an, der auf der Website www.hypnose.de genannt ist. Coaches oder Heilpraktiker/innen schließen sich einem tätigkeits- oder berufsrelevanten Verband an, der die kontinuierliche Weiterbildung und Qualitätssicherung im Umgang mit der Methode verschrieben ist.